Rechtsanwalt Limburg
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Der Notar

Der Notar ist innhaber eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe besteht darin Willenserklärungen zu Beurkunden. Durch seine Beglaubigung erklärt er das eine Urkunde und ihr Inhalt korrekt sind. Er bestätigt sozusagen die richtigkeit der Willenserklärung. Der Notar hat zwar ein öffentliches Amt inne, gehört aber zu den freien Berufen. Besonders wichtig für den Berufsstand der Notare ist, dass sie unparteiisch sind und der Schweigepflicht unterliegen.