Der Beruf Rechtsanwalt
Rechtsanwalt ist ein freier Beruf. Ein Rechtsanwalt tritt als Fürsprecher auf. Er ist Interessenvertreter für jedermann. Ausnahme: Er vertritt gerade die Gegenseite oder hat dies vor kurzem getan. Er darf ebenfalls kein Vertretungsverbot (z. B. durch Tätigkeit als Notar) haben. Gerichtsprozesse werden vermieden. In erster Linie versucht er zu erreichen, dass sich sein Mandant und die Gegenseite außergerichtlich einigen. Der Rechtsanwalt zeigt Einsatz für seinen Mandanten indem er dessen Verhalten zu erklären versucht. Um den Beruf Rechtsanwalt auszuüben wird das Abitur benötigt. Anschließend folgt ein Studium in Jura bzw. Rechtswissenschaften. Jurastudenten nehmen häufig an Repetitorien teil, da 15 bis 50 Prozent von ihnen die erste Staaatsprüfung nicht bestehen. Wie in vielen anderen Bereichen auch, erhöht ein gutes Prüfungsergebnis die Chance eine Arbeit im gelernten Beruf zu finden. Auf das Studium folgt die erste Staatsprüfung. Ist diese geschafft, folgt ein Vorbereitungsdienst für Beamte im Bereich höherer Dienst, das Referendariat. Nach dem anschließenden erfolgreichen zweiten Staatsexamen, ist der Student zum Volljuristen ausgebildet und erhält die Befähigung. Er darf ab sofort als juristischer Beistand dienen. Es empfielt sich, am Anfang der beruflichen Laufbahn mit mindestens einem anderen Rechtsanwalt das Büro zu teilen. Dadurch kann sich mit dem Kollegen ausgetauscht werden, der sicher auch wertvolle Tipps für den Anfang hat. Vorher mit jemand anderen zusammen zu arbeiten bringt Sicherheit wenn später selbstständig in einer eigenen Kanzlei gearbeitet wird. Ein Anwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist, wird als Syndikus bezeichnet. Seinen Arbeitgeber darf er vor Gericht nicht vertreten. In einigen Bundesländern hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Zulassung zu erhalten, die ihn berechtigt, nebenberuflich als Notar zu arbeiten. Verfügt der Rechtsanwalt über besondere Kenntnisse in einem bestimmten Bereich, kann er bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer um die Erlaubnis bitten, den Titel "Fachanwalt" zu tragen. Erhält er diese, steht er in der Pflicht, jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.